Ob ein Dauernutzungsrecht bewertungsrechtlich als Grundvermögen anzusehen ist, richtet sich nicht allein nach der zivilrechtlichen Bezeichnung. Maßgeblich ist, ob der Nutzungsberechtigte wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt ist, insbesondere ob er die Anschaffungs- oder Herstellungskosten trägt und ihm Substanz und Ertrag des Wirtschaftsguts auf Dauer zustehen.
mehrDer Bundesfinanzhof nahm eine genaue Zuordnung des in Luxemburg nicht besteuerten Arbeitslohnanteils vor und stellte im Streitfall fest, dass die Gewinn-Beteiligungsprämie für die Vorruhestandszeit in voller Höhe in Deutschland zu besteuern ist, weil der Arbeitnehmer nicht mehr entsprechend Art. 14 Abs. 1 DBA Luxemburg in Luxemburg tätig war.
mehrDas Finanzgericht Köln hat sich mit der Umsatzsteuerpflicht von Subunternehmern aus Polen für Pflegeleistungen in Deutschland auseinandergesetzt.
mehrDer Bundesfinanzhof entschied, dass die rückwirkende Anwendung des § 13b Abs. 10 des Erbschaftsteuergesetzes auf Schenkungen ab dem 01.07.2016 verfassungsrechtlich zulässig ist.
mehrDas Finanzamt kann in bestimmten Fällen mittels einer Vorabanforderung gem. § 149 Abs. 4 der Abgabenordnung eine frühere Abgabe der Steuererklärung anfordern.
mehrDas Finanzgericht Köln entschied, dass ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid nicht mehr geändert werden muss, wenn ein Steuerpflichtiger bescheinigte Verluste aus Kapitalanlagen erst nachträglich geltend macht und ihn an diesem Versäumnis ein grobes Verschulden trifft.
mehrDer Bundesfinanzhof entschied, dass nur Kirchenmitglieder Kirchensteuern zahlen müssen und die Kirchen im Rahmen der Verfassung selbst bestimmen, wer Mitglied einer Kirche ist. Finanzgerichte dürfen den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen des innerkirchlichen Rechts nicht nach ihren eigenen Vorstellungen auslegen.
mehrDer Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass ein Betreiber eines Solarparks, der die Anlage in Teilbereiche aufspaltet, diese veräußert, aber zentrale Einspeise- und Vergütungsfunktionen selbst behält, sich nicht auf eine Geschäftsveräußerung im Ganzen berufen kann.
mehrFür die Prüfung der Gewinngrenze des § 7g EStG ist der steuerliche Gewinn maßgeblich, einschließlich außerbilanzieller Korrekturen wie der Hinzurechnung der Gewerbesteuer. Überschreitet dieser Gewinn die Grenze von 200.000 Euro, kann kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.
mehrDer Bundesfinanzhof entschied, dass eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nicht schon deshalb vorliegt, weil ein Betrieb nach einer Übertragung wirtschaftlich weiterläuft.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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